Abmahnung Urheberrechtsverletzung

Abmahnungen nach § 97 a Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Riegel vorgeschoben worden. Statt der bisherigen Obergrenze der Abmahnkosten von € 100,00  in unpräzise formulierten Fällen ist der Geschäftswert der Abmahnung auf € 1.000,00 begrenzt worden.  Das Gesetz ist am 09.10.2013 in Kraft getreten, BGBL. I 2013, 3714. Der bisherige "fliegende Gerichtsstand" in Urheberrechtssachen ist abgeschafft und durch den Wohnsitz des Beklagten ersetzt worden.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0