Anwaltshonorar

Anwaltshonorar 

Die AnwaltsKosten für eine Erstberatung betragen - unabhängig von der Dauer - maximal € 226,00.

 

Die Gebühr für die Mandantenvertretung richtet sich nach dem Streitwert i.V.m dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und beträgt bei einer außergerichtlichen Geschäftsgebühr von 1,3 bei einem Streitwert von z.B. € 2.000,00 - € 281,00 (Stand Februar 2024).   

 

Unser gesondert und textlich zu vereinbarendes Zeithonorar beträgt € 250,00/h. Die Telefonberatung berechnen wir mit € 3,00/Minute. Für die laufende rechtliche Beratung (z.B. Hausverwaltungen, Handwerker, Unternehmer, Internet-Shop-Betreiber) bieten wir eine Monatspauschale/flatrate ab € 50,00/mtl. an!

 

Bei Streitigkeiten mit Architekten, Steuerberatern und Rechtsanwälten im Bereich der Architekten-, Steuerberater- und Anwaltshonorare beraten wir Sie gerne.