Artikel mit dem Tag "Grunderwerbsteuer"



Die Anhebung und Verdoppelung der Grundsteuer auf 825 Prozentpunkte (Haltern am See) ist rechtmäßig, solange die Steuererhöhung keine erdrosselnde Wirkung entfaltet, VG Gelsenkirchen vom 25.10.2012, Az. 5 K 1137/12, so auch VG Darmstadt vom 15.09.2015, Az. 4 K 1659/13.Da (Rüsselsheim 400 auf 800 Punkte)
Die Grunderwerbsteuer ist in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2015 von 5 % auf 6,5 % angehoben worden.