Honorarordnung Haltern Am See

Honorarordnung Haltern Am See.

Unser Anwaltshonorar.

Die AnwaltsKosten für eine Erstberatung betragen maximal € 226,00.

 

Unsere Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Mandantenvertretung richtet sich nach unserer Honorarordnung Haltern Am See, insbesondere dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und beträgt bei einem Streitwert von z.B. € 5.000,00 - € 493,00 (Stand April 2014).   

 

Unser gesondert und schriftlich zu vereinbarender Anwaltsstundensatz, z.B. bei der rechtlichen Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, insbesondere Immobilienkaufverträgen, (gewerblichen) Mietverträgen, Internetwebseiten, Online-Shops, usw. beträgt € 180,00/h. Für die laufende rechtliche Beratung (z.B. Inkassoaufträge, (online) Shop-Beratung) bieten wir eine flatrate/Pauschalhonorar an!

 

Bei Streitigkeiten mit Architekten, Architektenrecht Haltern am See, Steuerberatern und Rechtsanwälten im Bereich der Architekten-, Steuerberater- und Anwaltshonorare beraten wir Sie gerne.