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VW - Affäre arglistige Täuschung

VW - Affäre arglistige Täuschung

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entscheiden, daß dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist. Es greift insoweit die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach der Hersteller nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers ist, der die Sache, hier VW Tiguan Diesel, Bj 2014, an den Kunden verkauft, OLG Koblenz, Urteil vom 28.09.2017 - 1 U 302/17 -

 

Das Gericht hatte sich nicht mit der Frage einer Mängelhaftung nach Gewährleistungsrecht gegen den Vertragshändler auseinanderzusetzen, da die Klägerin ihre Ansprüche ausdrücklich nicht hierauf gestützt hat.

 

Nach Gewährleistungsrecht droht die Verjährung der Rücktritts- und Schadensersatzansprüche gegen die Vertragshändler bei Neuwagenverkäufen zum 31.12.2017.

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