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VW-Manipulation

VW-Abgasskandal: Der Käufer eines VW mit manipulierter Abgassoftware hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Landgericht Münster hat entschieden, das der Käufer eines von der manipulierten Abgassoftware  betroffenen VW (Tiguan 2,0 TDI/Motor EA 189) keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages hat, sondern von dem Autohändler lediglich die Nachbesserung des Abgassystem verlangen kann. Der Mangelbeseitigungsaufwand betrug € 100, LG Münster, Urteil vom 14.03.2016, 12 c E 31.14