· 

Kostenersatz wegen eigenmächtiger Instandsetzungsarbeiten

Nimmt ein Wohnungseigentümer eigenmächtig Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum vor, so kann er die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn die Arbeiten hätten beschlossen oder vorgenommen werden müssen. Der entsprechende Bereicherungsanspruch richtet sich gegen die übrigen Wohnungseigentümer, wenn die Arbeiten noch beschlossen werden mussten, oder gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn die Arbeiten wegen eines entsprechenden Beschlusses oder aufgrund von Dringlichkeit durchgeführt werden mussten, BGH vom 25.09.14 - V ZR 246/14 -