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Bausparkasse/Vertragskündigung

Eine Bausparkasse darf einen Bausparvertrag mit einem festen Zinssatz, der seit 10 Jahren zuteilungsreif ist, vom Bausparer aber weiter bespart wird, gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kündigen und so der Verpflichtung zur Zahlung der im Bausparvertrag vereinbarten Zinsen entgehen, so das Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.10.2015 - 31 U 191/15