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FLUG 4 U 9525

FLUG 4 U 9525

Haltern Am See. Flug 4U9525. Bei diesem Flug von Barcelona nach Düsseldof sind 16 Schüler des Joseph-König-Gymnasiums sowie zwei Lehrerrinnen ums Leben gekommen. Weitere Informationen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Germanwings-Flug_9525,

Die Haftung eines Luftfahrtunternehmens richtet sich in den EU-Mitgliedsstaaten nach dem Montrealer Luftverkehrsübereinkommen (MÜ) http://de.wikipedia.org/wiki/Montrealer_%C3%9Cbereinkommen

Bei Personenschäden steht dem Verletzten oder seinen Hinterbliebenen je Fluggast ein Schadensersatz von min. 113.100 Sonderziehungsrechten (derzeit € 144.768) zu. Gem. Art. 35 MÜ ist eine Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Unfall einzuhalten. Gem. Art. 33 muss die Klage auf Schadenersatz im Hoheitsgebiet eines der Vertragsstaaten erhoben werden, und zwar nach Wahl des Klägers entweder bei dem Gericht des Ortes, an dem sich der Wohnsitz des Luftfrachtführers, seine Hauptniederlassung oder seine Geschäftsstelle befindet, durch die der Vertrag geschlossen worden ist, oder bei dem Gericht des Bestimmungsorts.