Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten zulässig

Die fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten des Mieters ist zulässig. Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte Kündigung des Mietverhältnisses nicht generell erst dann in Betracht kommt, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder sein Verhalten "querulatorische" Züge zeigt, sondern unter dringlichen Umständen sofort, BGH vom 15.04.2015 - VIII ZR 281/13