Becel pro-aktiv Gesundheitswerbung unzulässig 

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Unilever Deutschland GmbH in der Werbung nicht suggerieren darf, dass die Halbfettmagarine Becel pro.aktiv den Cholesterinwertspiegel um mehr als 20 Prozent senken kann, Urteil vom 13.03.2015 - 315 O 283/14 -