Das OLG Düsseldorf hat durch Urteil einem Telekommunikationskonzern verboten, seinen Kunden trotz bestrittener Forderungen mit einem Schufa-Eintrag zu drohen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013 - I-20 U 102/12
Das OLG Düsseldorf hat durch Urteil einem Telekommunikationskonzern verboten, seinen Kunden trotz bestrittener Forderungen mit einem Schufa-Eintrag zu drohen.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2013 - I-20 U 102/12
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