PUMA vs "springender Pudel"

PUMA - darf "springenden Pudel" verbieten lassen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke (PUMA) die Löschung einer Marke (springender Pudel) verlangen kann, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt, BGH vom 02.04.2015 - I ZR 59/13 - 

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